AR GVP 33/2021 Nr. 3801 Arbeitslosenversicherung. Anspruch auf Vorschussleistungen. Eine Verzögerung der Ausrichtung von Ent- schädigungen ist dann relevant, wenn ohne die einkommensersetzende Leistung Sozialhilfe in Anspruch ge- nommen werden müsste. Im vorliegenden Falle war keine wirtschaftliche Notlage gegeben, welche die Aus- richtung eines Vorschusses erfordert hätte. Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 12.04.2021, ERV 21 14 Aus den Erwägungen: 2.1 Der Bundesrat hat die Modalit
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Appenzell Ausserrhoden Obergericht Einzelrichter ERV-21-14 ARGVP 2021 3801
AR GVP 33/2021 Nr. 3801 Arbeitslosenversicherung. Anspruch auf Vorschussleistungen. Eine Verzögerung der Ausrichtung von Ent- schädigungen ist dann relevant, wenn ohne die einkommensersetzende Leistung Sozialhilfe in Anspruch ge- nommen werden müsste. Im vorliegenden Falle war keine wirtschaftliche Notlage gegeben, welche die Aus- richtung eines Vorschusses erfordert hätte. Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 12.04.2021, ERV 21 14 Aus den Erwägungen: 2.1 Der Bundesrat hat die Modalit
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