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ERV-20-50 ARGVP 2020 3780

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

AR GVP 32/2020 Nr. 3780 Verwaltungsverfahren. Feststellungsbegehren, dass die Aufrechterhaltung und die Verlängerung der Aus- schaffungshaft nicht rechtmässig sei. Im vorliegenden Fall ist kein Interesse des Gesuchstellers an einer Fest- stellung von öffentlich-rechtlichen Rechten erkennbar, welches über die beantragte Entlassung aus der Aus- schaffungshaft hinausgeht. Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 24.08.2020, ERV 20 50 Aus den Erwägungen: 1.4 Der Gesuchsteller beantragt die Fe

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Appenzell Ausserrhoden Obergericht Einzelrichter ERV-20-50 ARGVP 2020 3780

AR GVP 32/2020 Nr. 3780 Verwaltungsverfahren. Feststellungsbegehren, dass die Aufrechterhaltung und die Verlängerung der Aus- schaffungshaft nicht rechtmässig sei. Im vorliegenden Fall ist kein Interesse des Gesuchstellers an einer Fest- stellung von öffentlich-rechtlichen Rechten erkennbar, welches über die beantragte Entlassung aus der Aus- schaffungshaft hinausgeht. Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 24.08.2020, ERV 20 50 Aus den Erwägungen: 1.4 Der Gesuchsteller beantragt die Fe

Appenzell Ausserrhoden Obergericht Einzelrichter Appenzell Rhodes-Extérieures Einzelrichter Appenzello Interno Einzelrichter OG