AR GVP 32/2020 Nr. 3771 Verwaltungsverfahren. Beschwerdebefugnis im öffentlichen Beschaffungsrecht. Ein Teilnehmer an einem Projektwettbewerb ist nicht zur Beschwerde legitimiert, wenn er auf eine weitere Teilnahme am Wettbewerb verzichtet hat. Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 07.01.2020, ERV 19 54 Aus den Erwägungen: 1.4 Die Vorinstanz hat geltend gemacht, der Beschwerdeführer (eine Bietergemeinschaft von 4 Unternehmen) habe seine Legitimation verloren, weil er auf die Teilnah
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Appenzell Ausserrhoden Obergericht Einzelrichter ERV-19-54 ARGVP 2020 3771
AR GVP 32/2020 Nr. 3771 Verwaltungsverfahren. Beschwerdebefugnis im öffentlichen Beschaffungsrecht. Ein Teilnehmer an einem Projektwettbewerb ist nicht zur Beschwerde legitimiert, wenn er auf eine weitere Teilnahme am Wettbewerb verzichtet hat. Urteil des Einzelrichters des Obergerichts, 07.01.2020, ERV 19 54 Aus den Erwägungen: 1.4 Die Vorinstanz hat geltend gemacht, der Beschwerdeführer (eine Bietergemeinschaft von 4 Unternehmen) habe seine Legitimation verloren, weil er auf die Teilnah
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