AR GVP 29/2017, Nr. 3698 Sozialhilferecht. Zuständigkeit des Wohnkantons. Ein bloss vorübergehender Aufenthalt an einem anderen Ort begründet keinen neuen Unterstützungswohnsitz. Entscheid des Einzelrichters vom 9.03.2017, ERV 16 76 Aus den Erwägungen: 2.1 Sozialhilfe hat u.a. zum Ziel, hilfsbedürftige Personen bei drohenden oder eingetretenen Notlagen zu un- terstützen (Art. 1 Abs. 2 SHG). Die Sozialhilfe hat für die Beseitigung einer individuellen, konkreten und aktuel- len Notlage zu sor
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Appenzell Ausserrhoden Obergericht Einzelrichter ERV-16-76 ARGVP 2017 3698
AR GVP 29/2017, Nr. 3698 Sozialhilferecht. Zuständigkeit des Wohnkantons. Ein bloss vorübergehender Aufenthalt an einem anderen Ort begründet keinen neuen Unterstützungswohnsitz. Entscheid des Einzelrichters vom 9.03.2017, ERV 16 76 Aus den Erwägungen: 2.1 Sozialhilfe hat u.a. zum Ziel, hilfsbedürftige Personen bei drohenden oder eingetretenen Notlagen zu un- terstützen (Art. 1 Abs. 2 SHG). Die Sozialhilfe hat für die Beseitigung einer individuellen, konkreten und aktuel- len Notlage zu sor
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