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ARGVP 2023 1578

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

AR GVP 35/2023, Nr. 1578 Entfernung vorschriftswidriger Bauten. Wird ein bewilligter Abstand von vierzig Zentimeter um vier Zentime- ter unterschritten, ist dies als wesentliche Abweichung von einer Baubewilligung zu werten. Entscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft, 06.02.2023 Aus den Erwägungen: 5.c) Wenn Bauten oder Anlagen ohne Baubewilligung, in Abweichung von einer Baubewilligung oder sonst rechtswidrig erstellt werden, verfügt die Gemeindebaubehörde die Baueinstellung und se

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2023 1578

AR GVP 35/2023, Nr. 1578 Entfernung vorschriftswidriger Bauten. Wird ein bewilligter Abstand von vierzig Zentimeter um vier Zentime- ter unterschritten, ist dies als wesentliche Abweichung von einer Baubewilligung zu werten. Entscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft, 06.02.2023 Aus den Erwägungen: 5.c) Wenn Bauten oder Anlagen ohne Baubewilligung, in Abweichung von einer Baubewilligung oder sonst rechtswidrig erstellt werden, verfügt die Gemeindebaubehörde die Baueinstellung und se

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