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ARGVP 2021 1570

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

AR GVP 33/2021, Nr. 1570 Baubewilligungsverfahren. Ein Ausnützungstransfer zwischen Grundstücken, welche verschiedenen Zonen zugewiesen sind, ist nicht zulässig. Entscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft, 21.10.2021 Sachverhalt: Der Zonenplan weist die nördliche Teilfläche des Baugrundstücks der Wohnzone W3 zu, wogegen sich die südliche Teilfläche des Baugrundstücks in der Wohnzone W2 befindet. Die nördliche Teilfläche des Baugrund- stücks weist ein kleineres Flächenmass als die

Sachverhalt

Der Zonenplan weist die nördliche Teilfläche des Baugrundstücks der Wohnzone W3 zu, wogegen sich die südliche Teilfläche des Baugrundstücks in der Wohnzone W2 befindet. Die nördliche Teilfläche des Baugrund- stücks weist ein kleineres Flächenmass als die

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AR GVP 33/2021, Nr. 1570 Baubewilligungsverfahren. Ein Ausnützungstransfer zwischen Grundstücken, welche verschiedenen Zonen zugewiesen sind, ist nicht zulässig. Entscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft, 21.10.2021 Sachverhalt: Der Zonenplan weist die nördliche Teilfläche des Baugrundstücks der Wohnzone W3 zu, wogegen sich die südliche Teilfläche des Baugrundstücks in der Wohnzone W2 befindet. Die nördliche Teilfläche des Baugrund- stücks weist ein kleineres Flächenmass als die

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