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ARGVP 2018 1559

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

AR GVP 30/2018, Nr. 1559 Sozialhilfe. Kann die Sozialhilfebehörde die finanziellen Verhältnisse mangels Mitwirkung und Einreichung von Unterlagen nicht prüfen, darf sie nicht ohne Weiteres von einer wesentlichen Verbesserung der finanziellen Verhältnisse ausgehen. Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales, 21.09.2018 Sachverhalt: Die Gemeinde C. übernahm für einen beschränkten Zeitraum Ausstände bei den Krankenkassenprämien von A.X. In den Verfügungen wurde jeweils festgehalten,

Sachverhalt

Die Gemeinde C. übernahm für einen beschränkten Zeitraum Ausstände bei den Krankenkassenprämien von A.X. In den Verfügungen wurde jeweils festgehalten,

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP Verwaltung

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2018 1559

AR GVP 30/2018, Nr. 1559 Sozialhilfe. Kann die Sozialhilfebehörde die finanziellen Verhältnisse mangels Mitwirkung und Einreichung von Unterlagen nicht prüfen, darf sie nicht ohne Weiteres von einer wesentlichen Verbesserung der finanziellen Verhältnisse ausgehen. Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales, 21.09.2018 Sachverhalt: Die Gemeinde C. übernahm für einen beschränkten Zeitraum Ausstände bei den Krankenkassenprämien von A.X. In den Verfügungen wurde jeweils festgehalten,

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