B. Gerichtsentscheide 3694 Wie bereits erwähnt ist das Gericht lediglich an den in der Anklage gebun-denen Sachverhalt und nicht an dessen rechtliche Würdigung gebunden (Ur-teil BGer 6B_899/2010, E. 2.3). Der Verteidigung wurde anlässlich der Haupt-verhandlung sodann die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Schliesslich ist auch der Vorfall vom 12. Februar 2014 alles andere als komplex und für den Beschuldigten konnten keine Zweifel bestehen, was ihm vorgeworfen wird. Eine Verletzung des Ank
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2016 3694
B. Gerichtsentscheide 3694 Wie bereits erwähnt ist das Gericht lediglich an den in der Anklage gebun-denen Sachverhalt und nicht an dessen rechtliche Würdigung gebunden (Ur-teil BGer 6B_899/2010, E. 2.3). Der Verteidigung wurde anlässlich der Haupt-verhandlung sodann die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Schliesslich ist auch der Vorfall vom 12. Februar 2014 alles andere als komplex und für den Beschuldigten konnten keine Zweifel bestehen, was ihm vorgeworfen wird. Eine Verletzung des Ank
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