B. Gerichtsentscheide 3693 Vorliegend hat eine appenzell ausserrhodische Behörde, konkret die Si-cherheitspolizei, gegenüber B. am 17. November 2012 ein Waffenverbot ver-bunden mit der Androhung nach Art. 292 StGB verfügt. Gestützt auf dieses Waffenverbot werden B. von der Staatsanwaltschaft denn auch Widerhand-lungen gegen das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz; WG; SR 514.54) sowie Ungehorsam gegen amtliche Verfü-gungen vorgeworfen. Ausserdem hatte B. seinen W
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2016 3693
B. Gerichtsentscheide 3693 Vorliegend hat eine appenzell ausserrhodische Behörde, konkret die Si-cherheitspolizei, gegenüber B. am 17. November 2012 ein Waffenverbot ver-bunden mit der Androhung nach Art. 292 StGB verfügt. Gestützt auf dieses Waffenverbot werden B. von der Staatsanwaltschaft denn auch Widerhand-lungen gegen das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz; WG; SR 514.54) sowie Ungehorsam gegen amtliche Verfü-gungen vorgeworfen. Ausserdem hatte B. seinen W
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP OG