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ARGVP 2016 3687

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3687 kommen des Berufungsklägers ist die Auswirkung für den Beschuldigten gross. Nach der vorgenannten bundesgerichtlichen Rechtsprechung muss in einem solchen Fall die Frage nach einer Reduktion der Tagessatzhöhe ge-stellt und es darf nicht ohne weiteres nur von den Tageseinnahmen ausge-gangen werden. Dies würde der bundesgerichtlichen Praxis widersprechen (Urteil BGer 6B_313/2013, E. 2.3). Bei einem durchschnittlichen Monatslohn von netto Fr. 4‘805.07 und einer Strafe

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2016 3687

B. Gerichtsentscheide 3687 kommen des Berufungsklägers ist die Auswirkung für den Beschuldigten gross. Nach der vorgenannten bundesgerichtlichen Rechtsprechung muss in einem solchen Fall die Frage nach einer Reduktion der Tagessatzhöhe ge-stellt und es darf nicht ohne weiteres nur von den Tageseinnahmen ausge-gangen werden. Dies würde der bundesgerichtlichen Praxis widersprechen (Urteil BGer 6B_313/2013, E. 2.3). Bei einem durchschnittlichen Monatslohn von netto Fr. 4‘805.07 und einer Strafe

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