B. Gerichtsentscheide 3669 7. Öffentliches Recht 3669 Entschädigung des Anwalts in familienrechtlichen Ve rfahren. In familien-rechtlichen Verfahren wird die Entschädigung pauschal (Art. 13 Anwaltstarif) oder nach Zeitaufwand (Art. 18 f. Anwaltstarif) bemessen. Für die Bemessung nach dem Streitwert (Art. 8 Anwaltstarif) bleibt kein Raum. Aus den Erwägungen: Die Kostennote des Rechtsvertreters des Gesuchstellers vom 22. Dezem- ber 2015 ist nicht tarifkonform. Sie basiert auf der Bemessung d
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2015 3669
B. Gerichtsentscheide 3669
7. Öffentliches Recht 3669 Entschädigung des Anwalts in familienrechtlichen Ve rfahren. In familien-rechtlichen Verfahren wird die Entschädigung pauschal (Art. 13 Anwaltstarif) oder nach Zeitaufwand (Art. 18 f. Anwaltstarif) bemessen. Für die Bemessung nach dem Streitwert (Art. 8 Anwaltstarif) bleibt kein Raum. Aus den Erwägungen: Die Kostennote des Rechtsvertreters des Gesuchstellers vom 22. Dezem- ber 2015 ist nicht tarifkonform. Sie basiert auf der Bemessung d
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