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ARGVP 2015 3668

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3668 teressant auch die diesbezüglichen Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft Zürich [WOSTA], Ziff. 12.10.1). Eine geschickt konzipierte Schlusseinvernah-me dient in der Regel allen Verfahrensbeteiligten und ermöglicht eine sinnvol-le Vorbereitung der Hauptverhandlung. Ebenso wird sie in den meisten Fällen das staatsanwaltschaftliche Plädoyer entlasten bzw. einen Schlussbericht er-setzen. Ausser in sehr einfachen Anklagefällen dürfte sich damit eine Schlusseinvernahme stet

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2015 3668

B. Gerichtsentscheide 3668 teressant auch die diesbezüglichen Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft Zürich [WOSTA], Ziff. 12.10.1). Eine geschickt konzipierte Schlusseinvernah-me dient in der Regel allen Verfahrensbeteiligten und ermöglicht eine sinnvol-le Vorbereitung der Hauptverhandlung. Ebenso wird sie in den meisten Fällen das staatsanwaltschaftliche Plädoyer entlasten bzw. einen Schlussbericht er-setzen. Ausser in sehr einfachen Anklagefällen dürfte sich damit eine Schlusseinvernahme stet

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