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ARGVP 2015 3667

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3667 1,57 Promille Gewichtsalkohol)“ aufgeführt. Eine eigentliche Sachverhaltsdar-stellung i.S.v. Art. 353 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 325 Abs. 1 lit. f StPO fehlt. Der überwiesene Strafbefehl enthält keine konkrete Beschreibung der dem Be-schuldigten vorgeworfenen Taten und deren Folgen. 5. Folglich ist der Strafbefehl gemäss Art. 356 Abs. 5 StPO wegen Ungül-tigkeit aufzuheben und der Fall zur Durchführung eines neuen Vorverfahrens an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2015 3667

B. Gerichtsentscheide 3667 1,57 Promille Gewichtsalkohol)“ aufgeführt. Eine eigentliche Sachverhaltsdar-stellung i.S.v. Art. 353 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 325 Abs. 1 lit. f StPO fehlt. Der überwiesene Strafbefehl enthält keine konkrete Beschreibung der dem Be-schuldigten vorgeworfenen Taten und deren Folgen.

5. Folglich ist der Strafbefehl gemäss Art. 356 Abs. 5 StPO wegen Ungül-tigkeit aufzuheben und der Fall zur Durchführung eines neuen Vorverfahrens an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen

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