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ARGVP 2015 3659

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3659 che Art von Papieren der Berufungskläger der Berufungsbeklagten übergeben muss: Es handelt sich um alle Belege, die die wertvermehrenden Investitionen in drei in Z. gelegene und namentlich bezeichnete Grundstücke betreffen. Aufgrund dieser Umschreibung ist es dem Berufungskläger oder auch einem Dritten möglich, aus einer Masse von Papieren die vom Gericht angesproche-nen Unterlagen auszuscheiden. Der Hinweis des Berufungsklägers darauf, dass auch Unterhaltsarbeiten a

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2015 3659

B. Gerichtsentscheide 3659 che Art von Papieren der Berufungskläger der Berufungsbeklagten übergeben muss: Es handelt sich um alle Belege, die die wertvermehrenden Investitionen in drei in Z. gelegene und namentlich bezeichnete Grundstücke betreffen. Aufgrund dieser Umschreibung ist es dem Berufungskläger oder auch einem Dritten möglich, aus einer Masse von Papieren die vom Gericht angesproche-nen Unterlagen auszuscheiden. Der Hinweis des Berufungsklägers darauf, dass auch Unterhaltsarbeiten a

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