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ARGVP 2015 1537

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Verwaltungsentscheide 1537 von Partikularinteressen nur punktuell erfolgen. Vielmehr ist dazu ein gesamt-heitliches Konzept erforderlich, wobei empfohlen wird, bei einer allfälligen Auf-hebung der Schutzverordnung das betroffene Gebiet mit einem einheitlichen Sondernutzungsplan zu überlagern. Departement Bau und Umwelt, 09.03.2015 1537 Nutzungsplanverfahren. Anforderungen an die Entlassung eines Kulturob-jekts aus dem kantonalen Schutzzonenplan. Das öffentliche Interesse an der Erhaltung

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2015 1537

A. Verwaltungsentscheide 1537 von Partikularinteressen nur punktuell erfolgen. Vielmehr ist dazu ein gesamt-heitliches Konzept erforderlich, wobei empfohlen wird, bei einer allfälligen Auf-hebung der Schutzverordnung das betroffene Gebiet mit einem einheitlichen Sondernutzungsplan zu überlagern. Departement Bau und Umwelt, 09.03.2015 1537 Nutzungsplanverfahren. Anforderungen an die Entlassung eines Kulturob-jekts aus dem kantonalen Schutzzonenplan. Das öffentliche Interesse an der Erhaltung

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