B. Gerichtsentscheide 3640 Aus dem Gesagten ergibt sich, dass vorab die Sichtverhältnisse abzuklä-ren sind. In einem weiteren Schritt wird zu klären sein, welches die richtige Reaktion des Beschuldigten hätte sein müssen, wenn er die Kinder rechtzeitig gesehen hätte. Zu fragen ist dann als nächstes, ob der Unfall auch mit dieser korrekten Reaktion passiert wäre und wenn ja, mit welchen (eventuell gerin-geren) Verletzungsfolgen des Kindes (vgl. Urteil BGer 6B_313/2011, E. 2.4.6). Bezüglich der
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2014 3640
B. Gerichtsentscheide 3640 Aus dem Gesagten ergibt sich, dass vorab die Sichtverhältnisse abzuklä-ren sind. In einem weiteren Schritt wird zu klären sein, welches die richtige Reaktion des Beschuldigten hätte sein müssen, wenn er die Kinder rechtzeitig gesehen hätte. Zu fragen ist dann als nächstes, ob der Unfall auch mit dieser korrekten Reaktion passiert wäre und wenn ja, mit welchen (eventuell gerin-geren) Verletzungsfolgen des Kindes (vgl. Urteil BGer 6B_313/2011, E. 2.4.6). Bezüglich der
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