B. Gerichtsentscheide 3639 3639 Einstellung Strafverfahren. Grundsätze, die bei einer Einstellung nach Art. 319 Abs. 1 lit. b StPO zu beachten sind. In casu ist eine Sorgfaltspflicht-verletzung des Beschuldigten nicht offensichtlich nicht gegeben, so dass An-klage beim zuständigen Gericht zu erheben ist. Sachverhalt: 1. Am Sonntag, 17. Juni 2012, 16.25 Uhr, wurde in Urnäsch das Kind D., geboren 2007, von dem von B. gelenkten Personenwagen VW Golf angefah-ren, worauf es kurz danach verstarb
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2014 3639
B. Gerichtsentscheide 3639 3639 Einstellung Strafverfahren. Grundsätze, die bei einer Einstellung nach Art. 319 Abs. 1 lit. b StPO zu beachten sind. In casu ist eine Sorgfaltspflicht-verletzung des Beschuldigten nicht offensichtlich nicht gegeben, so dass An-klage beim zuständigen Gericht zu erheben ist. Sachverhalt: 1. Am Sonntag, 17. Juni 2012, 16.25 Uhr, wurde in Urnäsch das Kind D., geboren 2007, von dem von B. gelenkten Personenwagen VW Golf angefah-ren, worauf es kurz danach verstarb
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