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ARGVP 2014 3629

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3629 Trennung musste die Berufungsklägerin sich zuerst wieder resp. überhaupt erst ins Erwerbsleben eingliedern. Diesen ersten Schritt hat sie, die seit zwei Jahren bei derselben Firma angestellt ist, offenkundig erfolgreich gemacht. Die Kinder C. und D. sind heute 14 und 13 Jahre alt und besuchen seit Au-gust 2014 die Oberstufe. Sie sind somit in einem Alter, in dem sie keiner per-manenten Betreuung mehr bedürfen, sondern auch einmal ein paar Stunden alleine gelassen wer

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2014 3629

B. Gerichtsentscheide 3629 Trennung musste die Berufungsklägerin sich zuerst wieder resp. überhaupt erst ins Erwerbsleben eingliedern. Diesen ersten Schritt hat sie, die seit zwei Jahren bei derselben Firma angestellt ist, offenkundig erfolgreich gemacht. Die Kinder C. und D. sind heute 14 und 13 Jahre alt und besuchen seit Au-gust 2014 die Oberstufe. Sie sind somit in einem Alter, in dem sie keiner per-manenten Betreuung mehr bedürfen, sondern auch einmal ein paar Stunden alleine gelassen wer

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