B. Gerichtsentscheide 3627 Dass das KAI bei der kontrollierten Person jeweils für verschiedene Spezial-behörden Kontrolltätigkeiten ausübt, bedingt nun in der Tat eine, einem An-walt vergleichbare Erfassung des Aufwandes, da beide im Tages- oder Wo-chenverlauf jeweils für verschiedene "Mandanten" tätig sind. Diese Aufwan-derfassung mag kompliziert erscheinen, ist nun aber die Kehrseite der vom BGSA angestrebten Vereinfachung, dass den kontrollierten Personen jeweils nur eine Behörde (das KAI)
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2014 3627
B. Gerichtsentscheide 3627 Dass das KAI bei der kontrollierten Person jeweils für verschiedene Spezial-behörden Kontrolltätigkeiten ausübt, bedingt nun in der Tat eine, einem An-walt vergleichbare Erfassung des Aufwandes, da beide im Tages- oder Wo-chenverlauf jeweils für verschiedene "Mandanten" tätig sind. Diese Aufwan-derfassung mag kompliziert erscheinen, ist nun aber die Kehrseite der vom BGSA angestrebten Vereinfachung, dass den kontrollierten Personen jeweils nur eine Behörde (das KAI)
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