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ARGVP 2014 3625

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3625 Unter diesen Umständen kann es keine Rolle spielen, ob und wenn ja, nach welchem Lehrmittel die polizeiliche Übung durchgeführt wurde, zumal der Versicherte in der Beschwerde geltend machte, dass der Arm bei solchen Übungen üblicherweise zur Seite oder nach oben gezogen bzw. gedrückt werde, nicht aber nach unten, was ebenfalls ungewöhnlich wäre. 4.2 Zwar trifft die Darstellung der Unfallversicherung in der Duplik zu, dass im Operationsbericht von Dr. C. vom 17. Okto

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2014 3625

B. Gerichtsentscheide 3625 Unter diesen Umständen kann es keine Rolle spielen, ob und wenn ja, nach welchem Lehrmittel die polizeiliche Übung durchgeführt wurde, zumal der Versicherte in der Beschwerde geltend machte, dass der Arm bei solchen Übungen üblicherweise zur Seite oder nach oben gezogen bzw. gedrückt werde, nicht aber nach unten, was ebenfalls ungewöhnlich wäre. 4.2 Zwar trifft die Darstellung der Unfallversicherung in der Duplik zu, dass im Operationsbericht von Dr. C. vom 17. Okto

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