B. Gerichtsentscheide 3624 Fällen würde die Ausrichtung einer Rente nämlich zu keiner körperlichen Ent-lastung beitragen, sondern nur zu einer Überentschädigung führen (vgl. in diesem Sinne auch Urteil BGer 8C_724/2011, E. 4.4.1), was bei der Be-schwerdeführerin aufgrund des im Jahr 2012 erzielten Erwerbseinkommens bereits der Fall war. Die Vorinstanz hat unter diesen Umständen für die Fest-legung des Invalideneinkommens zu Recht nicht die medizinisch-theoretische Schätzung, sondern den tatsäc
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2014 3624
B. Gerichtsentscheide 3624 Fällen würde die Ausrichtung einer Rente nämlich zu keiner körperlichen Ent-lastung beitragen, sondern nur zu einer Überentschädigung führen (vgl. in diesem Sinne auch Urteil BGer 8C_724/2011, E. 4.4.1), was bei der Be-schwerdeführerin aufgrund des im Jahr 2012 erzielten Erwerbseinkommens bereits der Fall war. Die Vorinstanz hat unter diesen Umständen für die Fest-legung des Invalideneinkommens zu Recht nicht die medizinisch-theoretische Schätzung, sondern den tatsäc
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