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ARGVP 2014 3620

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3620 3620 Massnahmen bei häuslicher Gewalt. Zuständigkeit des Einzelrichters; Zweck und Voraussetzung einer polizeilichen Wegweisung; Beweismass und Abgrenzung zu verwandten Massnahmen. Aus den Erwägungen: 4.1 Die Zuständigkeit des Einzelrichters des Obergerichts zur Behandlung von Beschwerden gegen Verfügungen, die gestützt auf Art. 17 und 17a Poli-zeigesetz (bGS 521.1; nachfolgend: PolG) erlassen worden sind, ergibt sich einzig aus Art. 20 Abs. 1 PolG. Im Katalog gem

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2014 3620

B. Gerichtsentscheide 3620 3620 Massnahmen bei häuslicher Gewalt. Zuständigkeit des Einzelrichters; Zweck und Voraussetzung einer polizeilichen Wegweisung; Beweismass und Abgrenzung zu verwandten Massnahmen. Aus den Erwägungen: 4.1 Die Zuständigkeit des Einzelrichters des Obergerichts zur Behandlung von Beschwerden gegen Verfügungen, die gestützt auf Art. 17 und 17a Poli-zeigesetz (bGS 521.1; nachfolgend: PolG) erlassen worden sind, ergibt sich einzig aus Art. 20 Abs. 1 PolG. Im Katalog gem

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