A. Verwaltungsentscheide 1533 wird, das Grundstück sehr nahe am Wohnort des Beschwerdeführers gelegen ist und dieser einen Sohn hat, der ihn bei der Bewirtschaftung des Grund-stücks unterstützen könnte. 11. Der Beschwerdeführer ist deshalb i.S.v. Art. 9 Abs. 2 BGBB für die Selbstbewirtschaftung geeignet. Es liegen keine anderen Verweigerungs-gründe vor. Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, 19.08.2014 1533 Förderung der Überbauung. Aufsichtsbeschwerde zur kantonalen Bestim-mung über d
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2014 1533
A. Verwaltungsentscheide 1533 wird, das Grundstück sehr nahe am Wohnort des Beschwerdeführers gelegen ist und dieser einen Sohn hat, der ihn bei der Bewirtschaftung des Grund-stücks unterstützen könnte.
11. Der Beschwerdeführer ist deshalb i.S.v. Art. 9 Abs. 2 BGBB für die Selbstbewirtschaftung geeignet. Es liegen keine anderen Verweigerungs-gründe vor. Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, 19.08.2014 1533 Förderung der Überbauung. Aufsichtsbeschwerde zur kantonalen Bestim-mung über d
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