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ARGVP 2014 1528

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Verwaltungsentscheide 1528 Zonenkonformität und Bewilligungsfähigkeit erstinstanzliche zuständige Pla-nungsamt zurückzuweisen. Im Übrigen erweist sich der angefochtene Ent-scheid auch in Bezug auf die Tatsache, dass es sich dabei um ein Kulturob-jekt handelt und die Grundsubstanz weitgehend zerstört ist, als fragwürdig, zumal ein solches Gebäude von Gesetzes wegen in seinem Charakter und in seiner schutzwürdigen Substanz langfristig zu erhalten ist (Art. 86 Abs. 3 BauG). Aufgrund dessen ist

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2014 1528

A. Verwaltungsentscheide 1528 Zonenkonformität und Bewilligungsfähigkeit erstinstanzliche zuständige Pla-nungsamt zurückzuweisen. Im Übrigen erweist sich der angefochtene Ent-scheid auch in Bezug auf die Tatsache, dass es sich dabei um ein Kulturob-jekt handelt und die Grundsubstanz weitgehend zerstört ist, als fragwürdig, zumal ein solches Gebäude von Gesetzes wegen in seinem Charakter und in seiner schutzwürdigen Substanz langfristig zu erhalten ist (Art. 86 Abs. 3 BauG). Aufgrund dessen ist

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