B. Gerichtsentscheide 3614 5. Strafprozess 3614 Einstellung Strafverfahren. Geschädigteneigenschaft (Art. 115 Abs. 1 StPO). Übergang der Verfahrensrechte der verstorbenen geschädigten Per-son gestützt auf Art. 121 Abs. 1 StPO auf deren Bruder. Art. 121 Abs. 1 StPO berechtigt sowohl zur Stellung einer Zivil- als auch einer Strafklage. Aus den Erwägungen: Zunächst ist zu klären, ob W. Geschädigter i.S.v. Art. 115 Abs. 1 StPO ist. Der Beschwerdegegner lässt vorbringen, die angeblichen De
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2013 3614
B. Gerichtsentscheide 3614
5. Strafprozess 3614 Einstellung Strafverfahren. Geschädigteneigenschaft (Art. 115 Abs. 1 StPO). Übergang der Verfahrensrechte der verstorbenen geschädigten Per-son gestützt auf Art. 121 Abs. 1 StPO auf deren Bruder. Art. 121 Abs. 1 StPO berechtigt sowohl zur Stellung einer Zivil- als auch einer Strafklage. Aus den Erwägungen: Zunächst ist zu klären, ob W. Geschädigter i.S.v. Art. 115 Abs. 1 StPO ist. Der Beschwerdegegner lässt vorbringen, die angeblichen De
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP OG