B. Gerichtsentscheide 3606 chen des Beruhigungsmittels Temesta gesprochen wird, während die medi-kamentöse Psychotherapie mit Remeron statt Sertralin und die Opiat-Substition mit Subutex fortgesetzt wurde. OGer, 03.07.2013 3606 Submission. Wurde ein Eignungskriterium als Ausschlusskriterium vorgese-hen, und dürfen laut Pflichtenheft nur geeignete Offerten bei der weiteren Evaluation berücksichtigt werden, so ist die Vergabebehörde verpflichtet, vor-ab über den Ausschluss ungeeigneter Offer
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2013 3606
B. Gerichtsentscheide 3606 chen des Beruhigungsmittels Temesta gesprochen wird, während die medi-kamentöse Psychotherapie mit Remeron statt Sertralin und die Opiat-Substition mit Subutex fortgesetzt wurde. OGer, 03.07.2013 3606 Submission. Wurde ein Eignungskriterium als Ausschlusskriterium vorgese-hen, und dürfen laut Pflichtenheft nur geeignete Offerten bei der weiteren Evaluation berücksichtigt werden, so ist die Vergabebehörde verpflichtet, vor-ab über den Ausschluss ungeeigneter Offer
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