A. Verwaltungsentscheide 1520 im Bereich der Parz. Nr. Y renaturiert werden wird, was voraussichtlich dazu führt, dass in diesem Bereich kein Kies mehr abgelagert wird. Departement Bau und Umwelt, 13.02.2013 1520 Verfahren. Parteientschädigung bei einer Rechtsverweigerungsbeschwerde. Ist die Beschwerdeführerin für die Verzögerung des Verfahrens mitverantwort-lich, rechtfertigt sich eine Herabsetzung der Parteientschädigung. Aus den Erwägungen: 2. Strittig zwischen den Parteien ist die Auf
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2013 1520
A. Verwaltungsentscheide 1520 im Bereich der Parz. Nr. Y renaturiert werden wird, was voraussichtlich dazu führt, dass in diesem Bereich kein Kies mehr abgelagert wird. Departement Bau und Umwelt, 13.02.2013 1520 Verfahren. Parteientschädigung bei einer Rechtsverweigerungsbeschwerde. Ist die Beschwerdeführerin für die Verzögerung des Verfahrens mitverantwort-lich, rechtfertigt sich eine Herabsetzung der Parteientschädigung. Aus den Erwägungen: 2. Strittig zwischen den Parteien ist die Auf
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