A. Verwaltungsentscheide 1518 dabei aufgrund der geringfügigen Abweichung in einem offenkundigen Irrtum befunden (Art. 26 Abs. 1 lit. c VRPG), zumal es dem Rekurrenten offenbar selbst nur möglich war, die Distanz durch Lasermessungen zu ermitteln. Dass zwingende öffentliche Interessen eine Wiederaufnahme des Verfahrens ge-bieten würden (Art. 26 Abs. 1 lit. d VRPG), ist ebenfalls nicht erkennbar. Dem stünde vielmehr das Prinzip der Rechtssicherheit bzw. das Vertrauen in die Rechtskraft der erte
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2013 1518
A. Verwaltungsentscheide 1518 dabei aufgrund der geringfügigen Abweichung in einem offenkundigen Irrtum befunden (Art. 26 Abs. 1 lit. c VRPG), zumal es dem Rekurrenten offenbar selbst nur möglich war, die Distanz durch Lasermessungen zu ermitteln. Dass zwingende öffentliche Interessen eine Wiederaufnahme des Verfahrens ge-bieten würden (Art. 26 Abs. 1 lit. d VRPG), ist ebenfalls nicht erkennbar. Dem stünde vielmehr das Prinzip der Rechtssicherheit bzw. das Vertrauen in die Rechtskraft der erte
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP Verwaltung