B. Gerichtsentscheide 3596 5. Schuldbetreibung und Konkurs 3596 Betreibungsregister. Anforderungen an Interessennac hweis (Art. 8a SchKG). Novenrecht im Verfahren vor der Aufsichtsbehörde. Aus den Erwägungen: 6.1 Art. 8a Abs. 1 und 2 SchKG hat folgenden Wortlaut: „Jede Person, die ein Interesse glaubhaft macht, kann die Protokolle und Register der Betreibungs- und Konkursämter einsehen und sich Auszüge dar-aus geben lassen. Ein solches Interesse ist insbesondere dann glaubhaft ge-macht, w
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2012 3596
B. Gerichtsentscheide 3596
5. Schuldbetreibung und Konkurs 3596 Betreibungsregister. Anforderungen an Interessennac hweis (Art. 8a SchKG). Novenrecht im Verfahren vor der Aufsichtsbehörde. Aus den Erwägungen: 6.1 Art. 8a Abs. 1 und 2 SchKG hat folgenden Wortlaut: „Jede Person, die ein Interesse glaubhaft macht, kann die Protokolle und Register der Betreibungs- und Konkursämter einsehen und sich Auszüge dar-aus geben lassen. Ein solches Interesse ist insbesondere dann glaubhaft ge-macht, w
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