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ARGVP 2012 3588

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3588 2005, VIII/20 Nr. 45). Dieselbe Genugtuung wurde in dem vom Privatkläger zi-tierten Fall zugesprochen, bei dem der Täter wahllos und unkontrolliert auf das Gesicht, den Hals und den Bauch eines anderen Mannes einstach (Urteil BGer 6S.232/2003). Das Opfer erlitt nebst anderen, nicht lebensgefährlichen Verletzungen, eine 10 cm lange Schnittwunde vom linken Mundwinkel über den Kieferknochen und eine ebenso lange Wunde am Hals (Hüt-te/Duksch/Guerrero, a.a.O., Zeitraum 20

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2012 3588

B. Gerichtsentscheide 3588 2005, VIII/20 Nr. 45). Dieselbe Genugtuung wurde in dem vom Privatkläger zi-tierten Fall zugesprochen, bei dem der Täter wahllos und unkontrolliert auf das Gesicht, den Hals und den Bauch eines anderen Mannes einstach (Urteil BGer 6S.232/2003). Das Opfer erlitt nebst anderen, nicht lebensgefährlichen Verletzungen, eine 10 cm lange Schnittwunde vom linken Mundwinkel über den Kieferknochen und eine ebenso lange Wunde am Hals (Hüt-te/Duksch/Guerrero, a.a.O., Zeitraum 20

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