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ARGVP 2012 3582

Appenzell A.Rh. · 2011-09-26 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3582 3582 Anfechtungsgegenstand im IV-Verfahren. Aus den Erwägungen: 6.1 Wie schon in den Einwendungen vom 26. September 2011 themati- sierte der Beschwerdeführer auch in der vorliegenden Beschwerde die beruf-liche Eingliederung. Dazu nahm die IV-Stelle erst in der Beschwerdeantwort vom 27. Januar 2012 Stellung, indem sie meinte, bei Interesse stehe es ihm frei, sich diesbezüglich bei ihr zu melden, wobei jedoch eine Suchtmittelabsti-nenz einzuhalten wäre. 6.2 Im verwa

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2012 3582

B. Gerichtsentscheide 3582 3582 Anfechtungsgegenstand im IV-Verfahren. Aus den Erwägungen: 6.1 Wie schon in den Einwendungen vom 26. September 2011 themati- sierte der Beschwerdeführer auch in der vorliegenden Beschwerde die beruf-liche Eingliederung. Dazu nahm die IV-Stelle erst in der Beschwerdeantwort vom 27. Januar 2012 Stellung, indem sie meinte, bei Interesse stehe es ihm frei, sich diesbezüglich bei ihr zu melden, wobei jedoch eine Suchtmittelabsti-nenz einzuhalten wäre. 6.2 Im verwa

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