B. Gerichtsentscheide 3581 sein (Regula Kiener, a.a.O., Art. 55 N 15). Der vermutliche Ausgang des Ver-fahrens fällt dabei lediglich in Betracht, soweit die Aussichten eindeutig sind (BGE 129 II 286 E. 3). In allgemeiner Weise wird der Entscheid sachgerecht an der Funktion des Rechtsmittelverfahrens ausgerichtet. Es sind deshalb Anordnungen, welche den Beschwerdeentscheid präjudizieren oder die einen irreversiblen Vor- oder Nachteil zur Folge haben, zu vermeiden. Entsprechend dem vorläufigen C
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2012 3581
B. Gerichtsentscheide 3581 sein (Regula Kiener, a.a.O., Art. 55 N 15). Der vermutliche Ausgang des Ver-fahrens fällt dabei lediglich in Betracht, soweit die Aussichten eindeutig sind (BGE 129 II 286 E. 3). In allgemeiner Weise wird der Entscheid sachgerecht an der Funktion des Rechtsmittelverfahrens ausgerichtet. Es sind deshalb Anordnungen, welche den Beschwerdeentscheid präjudizieren oder die einen irreversiblen Vor- oder Nachteil zur Folge haben, zu vermeiden. Entsprechend dem vorläufigen C
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