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ARGVP 2012 1512

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Verwaltungsentscheide 1512 1512 Verfahren. Parteientschädigung. Wiedererwägungsentscheid im Rekursver-fahren betreffend Altlastenkataster. Ein Anspruch auf Ersatz der Parteikosten besteht nur, wenn diese zur sachgerechten und wirksamen Rechtsverfolgung erforderlich sind. Aus den Erwägungen: 6a) Gemäss Art. 24 Abs. 1 VRPG kann im Rekursverfahren der ganz oder teilweise obsiegenden Partei auf Antrag eine angemessene Entschädigung für ihre Kosten und Auslagen zugesprochen werden. Mit Schrei

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A. Verwaltungsentscheide 1512 1512 Verfahren. Parteientschädigung. Wiedererwägungsentscheid im Rekursver-fahren betreffend Altlastenkataster. Ein Anspruch auf Ersatz der Parteikosten besteht nur, wenn diese zur sachgerechten und wirksamen Rechtsverfolgung erforderlich sind. Aus den Erwägungen: 6a) Gemäss Art. 24 Abs. 1 VRPG kann im Rekursverfahren der ganz oder teilweise obsiegenden Partei auf Antrag eine angemessene Entschädigung für ihre Kosten und Auslagen zugesprochen werden. Mit Schrei

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