A. Verwaltungsentscheide 1507 1507 Baubewilligungsverfahren. Waldabstand. Für eine Voliere, welche den Min-destabstand zum Wald massiv unterschreitet, kann keine Baubewilligung er-teilt werden. Zuständigkeit bei Waldareal ausserhalb des Kantonsgebiets. Aus den Erwägungen: 4a) Die Rekurrentin begründet ihren Rekurs unter anderem damit, dass das Astwerk der Bäume für die Volieren einen natürlichen Schutz gegen das Wetter bilden würde. b) Gemäss Art. 113 Abs. 1 BauG haben Bauten und Anlagen g
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2012 1507
A. Verwaltungsentscheide 1507 1507 Baubewilligungsverfahren. Waldabstand. Für eine Voliere, welche den Min-destabstand zum Wald massiv unterschreitet, kann keine Baubewilligung er-teilt werden. Zuständigkeit bei Waldareal ausserhalb des Kantonsgebiets. Aus den Erwägungen: 4a) Die Rekurrentin begründet ihren Rekurs unter anderem damit, dass das Astwerk der Bäume für die Volieren einen natürlichen Schutz gegen das Wetter bilden würde.
b) Gemäss Art. 113 Abs. 1 BauG haben Bauten und Anlagen g
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