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ARGVP 2011 3570

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3570 2. Zivilrecht 3570 Urteilsänderung. Gemäss der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts kann sich die neue Ehefrau bei bestehenden Kinderbetreuungspflichten nicht auf die bei Scheidung einer lebensprägenden Ehe entwickelten Grundsätze zur Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit berufen (Art. 286 Abs. 2 ZGB). Sachverhalt: Die Parteien heirateten im Jahre 1996. Der Ehe entsprossen die gemein- samen Kinder A., geb. 1997, B., geb. 1998 und C., geb. 2000. Die Ehegatten

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2011 3570

B. Gerichtsentscheide 3570

2. Zivilrecht 3570 Urteilsänderung. Gemäss der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts kann sich die neue Ehefrau bei bestehenden Kinderbetreuungspflichten nicht auf die bei Scheidung einer lebensprägenden Ehe entwickelten Grundsätze zur Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit berufen (Art. 286 Abs. 2 ZGB). Sachverhalt: Die Parteien heirateten im Jahre 1996. Der Ehe entsprossen die gemein- samen Kinder A., geb. 1997, B., geb. 1998 und C., geb. 2000. Die Ehegatten

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