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ARGVP 2011 3569

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3569 3569 Öffentliches Personalrecht. Wird dem von einer Gemeinde angestellten Lehrer im Vorfeld der Kündigung das rechtliche Gehör verweigert, ist eine Heilung dieses Gehörsmangels im Rekursverfahren vor dem Regierungsrat nur ausnahmsweise möglich. Aus den Erwägungen: 4. Nach Art. 6 Abs. 3 der Verordnung über die Anstellung der Lehrenden an den Volksschulen (bGS 412.21; nachfolgend AVO-V) ist dem Lehrenden bei der Kündigung das rechtliche Gehör zu gewähren. Ist ein

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2011 3569

B. Gerichtsentscheide 3569

3569 Öffentliches Personalrecht. Wird dem von einer Gemeinde angestellten Lehrer im Vorfeld der Kündigung das rechtliche Gehör verweigert, ist eine Heilung dieses Gehörsmangels im Rekursverfahren vor dem Regierungsrat nur ausnahmsweise möglich. Aus den Erwägungen: 4. Nach Art. 6 Abs. 3 der Verordnung über die Anstellung der Lehrenden an den Volksschulen (bGS 412.21; nachfolgend AVO-V) ist dem Lehrenden bei der Kündigung das rechtliche Gehör zu gewähren. Ist ein

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