B. Gerichtsentscheide 3568 ihres Aufenthaltes in dieser Einrichtung. Weil ein Asylzentrum eine ärztliche Betreuung weder bezweckt noch einer ärztlichen Betreuung von Patienten dient, gehört es nicht zum Kreis der nach Art. 15 BauR für diesen Zweck zu-lässigen Kliniken oder Hotels. Somit ist keinesfalls zu beanstanden, dass die Vorinstanzen die geplante Umnutzung des Gebäudes als Asylzentrum nach hiesigem Recht nicht als zonenkonform beurteilt haben. Zumindest eine or-dentliche Bewilligung wur
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2011 3568
B. Gerichtsentscheide 3568
ihres Aufenthaltes in dieser Einrichtung. Weil ein Asylzentrum eine ärztliche Betreuung weder bezweckt noch einer ärztlichen Betreuung von Patienten dient, gehört es nicht zum Kreis der nach Art. 15 BauR für diesen Zweck zu-lässigen Kliniken oder Hotels. Somit ist keinesfalls zu beanstanden, dass die Vorinstanzen die geplante Umnutzung des Gebäudes als Asylzentrum nach hiesigem Recht nicht als zonenkonform beurteilt haben. Zumindest eine or-dentliche Bewilligung wur
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