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ARGVP 2011 1506

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Verwaltungsentscheide 1506 gend auf der östlichen Wiesenfläche auszuscheiden, um von der westlich an-grenzenden Fläche möglichst wenig Boden der landwirtschaftlichen Nutzung zu entziehen. Durch die partielle Arrondierung der östlichen Wiesenfläche von 2rund 1'000 m würde eine Restfläche an der östlichen Parzellengrenze übrig bleiben, die weniger als 25 Aren umfassen würde und deutlich von der west-lich angrenzenden Landwirtschaftsfläche abgetrennt wäre. Es stellt sich daher die Frage, ob

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2011 1506

A. Verwaltungsentscheide 1506

gend auf der östlichen Wiesenfläche auszuscheiden, um von der westlich an-grenzenden Fläche möglichst wenig Boden der landwirtschaftlichen Nutzung zu entziehen. Durch die partielle Arrondierung der östlichen Wiesenfläche von 2rund 1'000 m würde eine Restfläche an der östlichen Parzellengrenze übrig bleiben, die weniger als 25 Aren umfassen würde und deutlich von der west-lich angrenzenden Landwirtschaftsfläche abgetrennt wäre. Es stellt sich daher die Frage, ob

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