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ARGVP 2011 1501

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Verwaltungsentscheide 1501 mit einer Berechtigung zur Popularbeschwerde gleich, welche jedoch im Kan-ton Appenzell Ausserrhoden nicht zulässig ist. f) Da aufgrund vorstehender Erwägungen sowohl eine enge nachbarliche Beziehung zum Grundstück Nr. Z als auch ein eigenes schutzwürdiges Inte-resse des Rekurrenten zur Einsprache im Baubewilligungsverfahren zu ver-neinen ist, kommt das Departement Bau und Umwelt zum Schluss, dass die Vorinstanzen die Einsprachelegitimation des Rekurrenten zu Un

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2011 1501

A. Verwaltungsentscheide 1501

mit einer Berechtigung zur Popularbeschwerde gleich, welche jedoch im Kan-ton Appenzell Ausserrhoden nicht zulässig ist.

f) Da aufgrund vorstehender Erwägungen sowohl eine enge nachbarliche Beziehung zum Grundstück Nr. Z als auch ein eigenes schutzwürdiges Inte-resse des Rekurrenten zur Einsprache im Baubewilligungsverfahren zu ver-neinen ist, kommt das Departement Bau und Umwelt zum Schluss, dass die Vorinstanzen die Einsprachelegitimation des Rekurrenten zu Un

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