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ARGVP 2011 1499

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Verwaltungsentscheide 1499 ment Bau und Umwelt die Erstellung von Schutzwänden aus Glas in der Orts-bildschutzzone künftig als bewilligungsfähig und damit als zulässig. f) Die grundsätzliche Zulässigkeit von Glaswänden als Lärm- und/oder Windschutz in Ortsbildschutzzonen stellt eine Praxisänderung dar. Es ist in-des ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sich die Praxisänderung lediglich auf Schutzwände aus Glas in der Ortsbildschutzzone von nationaler Bedeu-tung beschränkt. In Bezug auf

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2011 1499

A. Verwaltungsentscheide 1499

ment Bau und Umwelt die Erstellung von Schutzwänden aus Glas in der Orts-bildschutzzone künftig als bewilligungsfähig und damit als zulässig.

f) Die grundsätzliche Zulässigkeit von Glaswänden als Lärm- und/oder Windschutz in Ortsbildschutzzonen stellt eine Praxisänderung dar. Es ist in-des ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sich die Praxisänderung lediglich auf Schutzwände aus Glas in der Ortsbildschutzzone von nationaler Bedeu-tung beschränkt. In Bezug auf

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