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ARGVP 2011 1498

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Verwaltungsentscheide 1498 barn ersichtlich oder diese hätten zugestimmt (Fritzsche/Bösch/Wipf, a.a.O., Ziff. 17–19). Auch hinsichtlich einer Gegenüberstellung der geplanten Über-bauung zu einem regelkonformen Bauprojekt schweigt sich die Vorinstanz bei ihrer Begründung aus. Sie legt in keiner Weise dar, inwiefern das eingereichte Projekt eine bedeutend bessere Überbauung ermöglichen würde als eine Überbauung nach Regelbauweise. Mangels Vorlage eines den Regelbauvorschriften entsprechende

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2011 1498

A. Verwaltungsentscheide 1498

barn ersichtlich oder diese hätten zugestimmt (Fritzsche/Bösch/Wipf, a.a.O., Ziff. 17–19). Auch hinsichtlich einer Gegenüberstellung der geplanten Über-bauung zu einem regelkonformen Bauprojekt schweigt sich die Vorinstanz bei ihrer Begründung aus. Sie legt in keiner Weise dar, inwiefern das eingereichte Projekt eine bedeutend bessere Überbauung ermöglichen würde als eine Überbauung nach Regelbauweise. Mangels Vorlage eines den Regelbauvorschriften entsprechende

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