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ARGVP 2011 1495

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Verwaltungsentscheide 1495 1495 Baubewilligungsverfahren. Bestandesgarantie. Durch die Erstellung einer Dachgaube wird der Widerspruch zum geltenden Recht nicht wesentlich ver-stärkt (Art. 94 Abs. 1 lit. b BauG). Aus den Erwägungen: 6a) Von der Rekurrentin wird geltend gemacht, dass mit dem Dachaufbau der gemäss kommunaler Bauordnung vorgeschriebene Grenzabstand von 4 m unterschritten und damit verletzt werde. Zudem entspreche die geplante Dachgaube einer erheblichen Volumenerweiterung

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2011 1495

A. Verwaltungsentscheide 1495

1495 Baubewilligungsverfahren. Bestandesgarantie. Durch die Erstellung einer Dachgaube wird der Widerspruch zum geltenden Recht nicht wesentlich ver-stärkt (Art. 94 Abs. 1 lit. b BauG). Aus den Erwägungen: 6a) Von der Rekurrentin wird geltend gemacht, dass mit dem Dachaufbau der gemäss kommunaler Bauordnung vorgeschriebene Grenzabstand von 4 m unterschritten und damit verletzt werde. Zudem entspreche die geplante Dachgaube einer erheblichen Volumenerweiterung

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