B. Gerichtsentscheide 3559 schungen nicht auf weitere Vermögenswerte ausweiten. Ebenfalls muss es nicht aufgrund blosser Vermutungen seitens des Gläubigers zusätzliche Nachforschungen anstellen. Gemäss den neuen Richtlinien der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz vom 1. Juli 2009, welche von der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs am 1. September 2009 als für den Kanton Appenzell Ausserrhoden ver-bindlich erklärt wurden, ist der Schuldner bei den Zuschlägen
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2010 3559
B. Gerichtsentscheide 3559 schungen nicht auf weitere Vermögenswerte ausweiten. Ebenfalls muss es nicht aufgrund blosser Vermutungen seitens des Gläubigers zusätzliche Nachforschungen anstellen. Gemäss den neuen Richtlinien der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz vom 1. Juli 2009, welche von der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs am 1. September 2009 als für den Kanton Appenzell Ausserrhoden ver-bindlich erklärt wurden, ist der Schuldner bei den Zuschlägen
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