B. Gerichtsentscheide 3558 2.3 Schuldbetreibung und Konkurs 3558 Pfändung. Feststellung des beschränkt pfändbaren Einkommens (Art. 93 SchKG). Der Betreibungsbeamte darf sich nicht bloss auf die Angaben des Schuldners verlassen, sondern soll den Sachverhalt möglichst durch Unterlagen verifizieren. Aus den Erwägungen: Der Beschwerdeführer beanstandet das dem Schuldner durch das Betreibungsamt zugestandene Existenzminimum von Fr. 4'100.00 und verlangt – nach Überprüfung der entsprechenden Bel
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2010 3558
B. Gerichtsentscheide 3558 2.3 Schuldbetreibung und Konkurs 3558 Pfändung. Feststellung des beschränkt pfändbaren Einkommens (Art. 93 SchKG). Der Betreibungsbeamte darf sich nicht bloss auf die Angaben des Schuldners verlassen, sondern soll den Sachverhalt möglichst durch Unterlagen verifizieren. Aus den Erwägungen: Der Beschwerdeführer beanstandet das dem Schuldner durch das Betreibungsamt zugestandene Existenzminimum von Fr. 4'100.00 und verlangt – nach Überprüfung der entsprechenden Bel
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