B. Gerichtsentscheide 3558
2.3 Schuldbetreibung und Konkurs
3558
Pfändung. Feststellung des beschränkt pfändbaren Einkommens (Art. 93 SchKG). Der Betreibungsbeamte darf sich nicht bloss auf die Angaben des Schuldners verlassen, sondern soll den Sachverhalt möglichst durch Unterlagen verifizieren.
Aus den Erwägungen: Der Beschwerdeführer beanstandet das dem Schuldner durch das
Betreibungsamt zugestandene Existenzminimum von Fr. 4'100.00 und verlangt – nach Überprüfung der entsprechenden Bel