B. Gerichtsentscheide 3556 2.2 Strafrecht 3556 Strafzumessung: Strafmass, teilbedingte Strafe und Aufschub der Freiheitsstrafe zu Gunsten einer ambulanten Massnahme. Sachverhalt: Der Angeklagte vollzog während rund einem Jahr (Mai 2006 bis 19. Mai 2007) regelmässig vaginalen und analen Geschlechtsverkehr sowie orale sexuelle Handlungen an seiner Tochter X., geb. 1994. Aus den Erwägungen: 1.1 Der Angeklagte lässt ausführen, es gebe gute Gründe für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Er
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2010 3556
B. Gerichtsentscheide 3556 2.2 Strafrecht 3556 Strafzumessung: Strafmass, teilbedingte Strafe und Aufschub der Freiheitsstrafe zu Gunsten einer ambulanten Massnahme. Sachverhalt: Der Angeklagte vollzog während rund einem Jahr (Mai 2006 bis
19. Mai 2007) regelmässig vaginalen und analen Geschlechtsverkehr sowie orale sexuelle Handlungen an seiner Tochter X., geb. 1994. Aus den Erwägungen: 1.1 Der Angeklagte lässt ausführen, es gebe gute Gründe für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Er
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