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ARGVP 2010 3555

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3555 3555 Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) global über-nommene Klausel, wonach diejenige Person, welche die AGB unter-zeichnet ohne dazu bevollmächtigt zu sein bei Nichtgenehmigung des Vertrages durch den Vertretenen verschuldensunabhängig für den vollen Auftragswert haftet, ist ungewöhnlich und damit für die unter-zeichnende Person unverbindlich. Sachverhalt: Die Klägerin betreibt ein Internet-Bran

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2010 3555

B. Gerichtsentscheide 3555 3555 Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) global über-nommene Klausel, wonach diejenige Person, welche die AGB unter-zeichnet ohne dazu bevollmächtigt zu sein bei Nichtgenehmigung des Vertrages durch den Vertretenen verschuldensunabhängig für den vollen Auftragswert haftet, ist ungewöhnlich und damit für die unter-zeichnende Person unverbindlich. Sachverhalt: Die Klägerin betreibt ein Internet-Bran

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