B. Gerichtsentscheide 3555 3555 Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) global über-nommene Klausel, wonach diejenige Person, welche die AGB unter-zeichnet ohne dazu bevollmächtigt zu sein bei Nichtgenehmigung des Vertrages durch den Vertretenen verschuldensunabhängig für den vollen Auftragswert haftet, ist ungewöhnlich und damit für die unter-zeichnende Person unverbindlich. Sachverhalt: Die Klägerin betreibt ein Internet-Bran
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2010 3555
B. Gerichtsentscheide 3555 3555 Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) global über-nommene Klausel, wonach diejenige Person, welche die AGB unter-zeichnet ohne dazu bevollmächtigt zu sein bei Nichtgenehmigung des Vertrages durch den Vertretenen verschuldensunabhängig für den vollen Auftragswert haftet, ist ungewöhnlich und damit für die unter-zeichnende Person unverbindlich. Sachverhalt: Die Klägerin betreibt ein Internet-Bran
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP KG