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ARGVP 2010 3552

Appenzell A.Rh. · 2009-02-25 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3552 halts der Mitteilung erscheint es als glaubwürdig, dass Z. – nach einer eigenen Bedenkzeit – alle drei Kläger miteinander informieren wollte. Wegen des auswärtigen Wohnsitzes der Klägerin 1 musste ein Termin an einem Wochenende vereinbart werden. Es erscheint realistisch, dass das Gespräch zwischen den Klägern und Z. erst im Febru-ar 2009 stattgefunden hat. Die Klage datiert vom 25. Februar 2009 und erfolgt somit längstens drei Wochen später. Damit erweist sich die Kl

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2010 3552

B. Gerichtsentscheide 3552 halts der Mitteilung erscheint es als glaubwürdig, dass Z. – nach einer eigenen Bedenkzeit – alle drei Kläger miteinander informieren wollte. Wegen des auswärtigen Wohnsitzes der Klägerin 1 musste ein Termin an einem Wochenende vereinbart werden. Es erscheint realistisch, dass das Gespräch zwischen den Klägern und Z. erst im Febru-ar 2009 stattgefunden hat. Die Klage datiert vom 25. Februar 2009 und erfolgt somit längstens drei Wochen später. Damit erweist sich die Kl

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