B. Gerichtsentscheide 2288 2288 Strassenwesen: Wird für den Unterhalt einer bestehenden, nicht ab-parzellierten Privatstrasse nachträglich eine Flurgenossenschaft ge-gründet, und steht fest, dass sich die beitretenden Mitglieder bislang nicht gegenseitig ein Fuss- und Fahrwegrecht eingeräumt haben, so genügt zum Erwerb dieser Rechte nicht, dass in den Genossen-schaftsstatuten vorgesehen wird, dass sämtliche Mitglieder auf der bestehenden Strassenfläche das uneingeschränkte Fuss- und Fahr-wegre
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2010 2288
B. Gerichtsentscheide 2288 2288 Strassenwesen: Wird für den Unterhalt einer bestehenden, nicht ab-parzellierten Privatstrasse nachträglich eine Flurgenossenschaft ge-gründet, und steht fest, dass sich die beitretenden Mitglieder bislang nicht gegenseitig ein Fuss- und Fahrwegrecht eingeräumt haben, so genügt zum Erwerb dieser Rechte nicht, dass in den Genossen-schaftsstatuten vorgesehen wird, dass sämtliche Mitglieder auf der bestehenden Strassenfläche das uneingeschränkte Fuss- und Fahr-wegre
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