A. Verwaltungsentscheide 1487 8. Zusammenfassend wird festgehalten, dass beim Aufnahmever-fahren des Rekurrenten an die Gymnasiumsabteilung der Kantons-schule Trogen weder eine Verletzung von Verfahrensvorschriften noch des Willkürverbots noch des Gleichbehandlungsgebots vorliegt. Somit liegt im Rahmen der beschränkten Kognition des Departements Bildung als Rechtsmittelbehörde keine Rechtsverletzung vor und der Rekurs ist im Sinne der Erwägungen abzuweisen. […] Departement Bildung, 21.07.2010
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2010 1487
A. Verwaltungsentscheide 1487
8. Zusammenfassend wird festgehalten, dass beim Aufnahmever-fahren des Rekurrenten an die Gymnasiumsabteilung der Kantons-schule Trogen weder eine Verletzung von Verfahrensvorschriften noch des Willkürverbots noch des Gleichbehandlungsgebots vorliegt. Somit liegt im Rahmen der beschränkten Kognition des Departements Bildung als Rechtsmittelbehörde keine Rechtsverletzung vor und der Rekurs ist im Sinne der Erwägungen abzuweisen. […] Departement Bildung, 21.07.2010
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