B. Gerichtsentscheide 3548 2.5 Strafprozess 3548 Strafverfahren. Kostenauflage bei Einstellung des Verfahrens zu-folge Rückzugs des Strafantrages durch die Geschädigte (Art. 242 und 243 StPO). Besteht für die Unterhaltspflicht im mass-gebenden Zeitraum keine verbindliche Regelung, verstösst der Ange-klagte nicht in zivilrechtlich vorwerfbarer Weise gegen eine geschrie-bene oder ungeschriebene Verhaltensnorm, wenn die von ihm geleis-teten Unterhaltsbeiträge in ihrer Summe die später richterlich
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2009 3548
B. Gerichtsentscheide 3548 2.5 Strafprozess 3548 Strafverfahren. Kostenauflage bei Einstellung des Verfahrens zu-folge Rückzugs des Strafantrages durch die Geschädigte (Art. 242 und 243 StPO). Besteht für die Unterhaltspflicht im mass-gebenden Zeitraum keine verbindliche Regelung, verstösst der Ange-klagte nicht in zivilrechtlich vorwerfbarer Weise gegen eine geschrie-bene oder ungeschriebene Verhaltensnorm, wenn die von ihm geleis-teten Unterhaltsbeiträge in ihrer Summe die später richterlich
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